System operational·Berlin · --:--:-- MEZ
52.4109° N13.4019° E
v 1.1 / 2026
AAbteilung11
UnternehmenLeistungenEinsatzbereichePrinzipienReferenzen
Kontakt aufnehmen→
Abteilung 11/Rechtliches/AGB
Allgemeine Geschäfts­bedingungen · B2B

AGB.

Bedingungen für die Erbringung von Software-Entwicklungs-, Beratungs- und Betriebsleistungen durch die Abteilung 11 UG (haftungsbeschränkt) i. G. — ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

DokumentAGB — 001
Fassung04 / 2026
Inhalt01Geltungsbereich02Vertragsgegenstand03Vertragsschluss04Leistung & Mitwirkung05Vergütung06Termine07Abnahme08Haftung09Nutzungsrechte10Geheimhaltung11Datenschutz12Schluss
Hinweis: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sonder­vermögen. Ein Vertrags­schluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
§ 01

Geltungs­bereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Abteilung 11 UG (haftungsbeschränkt) i. G. (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Auftrag­gebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Entwicklung, Bereitstellung, Anpassung und den Betrieb von Software sowie über Beratungs­leistungen.

(2) Entgegen­stehende, abweichende oder ergänzende Geschäfts­bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertrags­bestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses jeweils gültigen Fassung. Sie finden auch auf alle künftigen Geschäfts­beziehungen mit demselben Auftraggeber Anwendung, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 02

Vertrags­gegenstand

(1) Gegenstand der vertraglichen Leistungen sind je nach Einzelvereinbarung insbesondere:

  • Individuelle Software­entwicklung und System­integration
  • Konzeption, Entwicklung und Betrieb digitaler Plattformen (SaaS)
  • Entwicklung und Integration KI-gestützter Anwendungen
  • Daten­verarbeitung, Daten­analyse und Informations­verarbeitung
  • Hosting-, Cloud- und Infrastruktur­leistungen
  • Technische Beratung, Konzeption und Projekt­begleitung

(2) Konkreter Leistungs­umfang, Termine, Vergütung und Mitwirkungs­pflichten werden im jeweiligen Einzel­vertrag, Angebot oder Auftrag (nachfolgend „Einzel­vertrag") schriftlich oder in Textform vereinbart.

(3) Soweit die Leistungs­beschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, schuldet die Auftragnehmerin Dienst­leistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Erfolgs­bezogene Leistungen (insbesondere Werk­leistungen i. S. d. §§ 631 ff. BGB) bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 03

Angebote & Vertrags­schluss

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bindefrist verbindlicher Angebote beträgt, sofern nicht anders angegeben, dreißig (30) Kalender­tage ab Zugang.

(2) Der Vertrag kommt durch Auftrags­bestätigung in Textform durch die Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungs­erbringung zustande.

(3) Mündliche Neben­abreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Einzel­vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Form­erfordernisses.

§ 04

Leistungs­erbringung & Mitwirkung

(1) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik, sorgfältig und unter Wahrung der anwendbaren rechtlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO und ggf. EU AI Act).

(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, geeignete Sub­unternehmer einzusetzen, soweit dies der ordnungs­gemäßen Leistungs­erbringung dient und keine zwingenden Geheimhaltungs- oder Sicherheits­anforderungen entgegen­stehen.

(3) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich sämtliche für die Leistungs­erbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Daten und Mitwirkungs­handlungen bereit. Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitig erfüllte Mitwirkungs­pflichten zurückgehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

(4) Der Auftraggeber benennt einen Haupt­ansprechpartner sowie eine zur fachlichen Entscheidung befugte Person.

§ 05

Vergütung & Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Einzel­vertrag. Sofern dort nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Aufwand auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses gültigen Tages- oder Stundensätze der Auftragnehmerin.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Auslagen (insbesondere Reise- und Übernachtungs­kosten nach Vereinbarung).

(3) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt.

(4) Bei Zahlungs­verzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugs­zinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugs­pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(5) Die Auftragnehmerin ist bei laufenden Leistungen berechtigt, monatlich abzurechnen. Bei größeren Projekt­volumina können Abschlags­zahlungen vereinbart werden.

§ 06

Termine & Verzug

(1) Termin­angaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich („Fix­termin") schriftlich vereinbart wurden.

(2) Termine verschieben sich angemessen, soweit Umstände eintreten, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Streik, Ausfall von Vorleistungen Dritter, verzögerte Mitwirkung des Auftraggebers).

(3) Bei Verzug der Auftragnehmerin steht dem Auftraggeber das Recht auf Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten.

§ 07

Abnahme & Mängelrechte

(1) Bei werk­vertraglich geschuldeten Leistungen erfolgt die Abnahme nach Bereitstellung der Leistung durch die Auftragnehmerin. Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der vorgenannten Frist unter Angabe konkreter Mängel verweigert oder die Leistung im produktiven Betrieb einsetzt.

(3) Bei wesentlichen Mängeln im Sinne des § 633 BGB hat die Auftragnehmerin das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei angemessenen Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängel­rechte zu.

(4) Die Verjährungs­frist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung, soweit nicht zwingend längere gesetzliche Fristen gelten.

§ 08

Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungs­gesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten (Kardinal­pflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertrags­schluss vorher­sehbaren, vertrags­typischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungen seiner Daten in dem für die Bedeutung der Daten angemessenen Umfang vorzunehmen. Im Falle eines von der Auftragnehmerin zu vertretenden Daten­verlusts haftet diese der Höhe nach nur für den Aufwand, der bei ordnungs­gemäßer Daten­sicherung des Auftraggebers zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 09

Nutzungs­rechte

(1) An sämtlichen vertrags­gegenständlich erstellten Arbeitsergebnissen (Software, Quellcode, Dokumentation, Konzepte) räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber mit vollständiger Vergütungs­zahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht zur bestimmungs­gemäßen Nutzung ein, sofern im Einzel­vertrag nichts anderes geregelt ist.

(2) Ein weitergehender Rechte­übertrag, insbesondere das Recht zur Weiter­gabe, Unter­lizenzierung, Bearbeitung oder Veröffentlichung des Quellcodes, bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

(3) An vorbestehender Software, Frameworks, Bibliotheken sowie an allgemein­verwendbaren Werkzeugen, Methoden, Konzepten und Know-how der Auftragnehmerin verbleiben sämtliche Rechte bei der Auftragnehmerin. Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenz­bedingungen.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Geschäfts­beziehung in anonymisierter Form als Referenz zu nennen. Eine konkrete Nennung mit Namen oder Logo bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

§ 10

Geheim­haltung

(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen der Vertrags­durchführung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei nur für vertragliche Zwecke zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei ohne Geheim­haltungs­pflicht bereits bekannt waren oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.

(3) Die Geheim­haltungs­pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von drei (3) Jahren fort.

§ 11

Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die Anforderungen der DSGVO und nationaler Datenschutz­gesetze. Werden im Rahmen der Leistungs­erbringung personen­bezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftrags­verarbeitungs­vertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

(2) Im Übrigen gilt die Datenschutz­erklärung der Auftragnehmerin.

§ 12

Schluss­bestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundes­republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf­rechts.

(2) Ausschließlicher Gerichts­stand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrags­verhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder­vermögen ist. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichts­stand des Auftraggebers zu klagen.

(3) Erfüllungsort ist Berlin.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: April 2026 · Fassung AGB-001 — Bei Fragen zu dieser Fassung: info@abteilung11.de
Abteilung 11
[ Über ]
Abteilung 11

UG (haftungsbeschränkt) i. G. · Geschäftsführer Sebastian Gusko · Lintruper Straße 35, 12305 Berlin · info@abteilung11.de

Inhalte
  • Unternehmen
  • Leistungen
  • Einsatzbereiche
  • Prinzipien
  • Referenzen
Kontakt
  • info@abteilung11.de
  • Anfrageformular
  • OrderNEX ↗
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
© 2026 Abteilung 11 UG (haftungsbeschränkt) i. G. — Alle Rechte vorbehalten.Made in Berlin · 52.4109°N / 13.4019°E